Privatkunden
Jagdhaftpflicht
Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
  • aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
  • aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
  • als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunde
  • aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
  • Auslandsschäden
  • aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
Was ist nicht versichert?
  • vorsätzliches Handeln
  • strafbare Handlungen
  • Ansprüche aus Wildschäden
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Unfallversicherung: Der Umgang mit Waffen, schwieriges Gelände, wilde Tiere, usw. erhöhen natürlich das Risiko eines Unfalls enorm. Um nach einem Unfall das nötige Kapital für Umbauten von Kfz, Wohnung und ähnlichem zur Verfügung stehen zu haben, ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung sinnvoll.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Gemäß dem Tarif können Sie zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen auswählen. Diese sollte aber nicht geringer als 3 Mio pauschal sein. Bei einigen Zusatzleistungen gibt es Höchstgrenzen und/oder Selbstbeteiligungen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche