Privatkunden
Gebäudeversicherung
Eine Immobilie ist eine Anschaffung fürs Leben. Sie haben nicht nur Ihre Energie, sondern auch viel Geld in Ihr Haus investiert. Deshalb sollten Sie es absichern. Dazu benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Zwar ist sie keine Pflichtversicherung, aber sie zu haben, ist ein logisches Muss. Weil die Folgen des Klimawandels immer deutlicher werden, ist es zudem sinnvoll, eine Elementarschadenversicherung als zusätzlichen Bestandteil eines Sicherheitspakets abzuschließen.

Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Zuhause, wenn ein Brand ausbricht, Sturm an der Fassade rüttelt, Hagelkörner gegen die Rollläden prasseln, der Blitz einschlägt oder nach einem Rohrbruch Wasser durch die Flure schießt. Sie hilft bei Schäden an Ihrem Haus durch Explosion oder nach einem Flugzeugabsturz.

Auch enthalten: Ersetzt wird nötigenfalls das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist – und zwar vom Keller bis zum Dach. Dazu gehören unter anderem die Hauselektrik, Heizungsanlagen, Rohrleitungen und Regenrinnen. Eventuell müssen Sie Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser extra in die Police eintragen lassen.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung. Die hilft auch bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau.

Sollten Sie eine Solar- oder Photovoltaikanlage installiert haben, ist zu prüfen, ob diese in Ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist oder extra versichert werden muss. Dieses kann von deren Größe abhängen. Falls sie nicht enthalten ist, benötigen Sie eine eigene Police. Die hat den Vorzug, dass nicht nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ersetzt werden, sondern ebenso Ertragsausfall, Konstruktions-, Material- und Auslegungsfehler, Schäden durch falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit sowie Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Schmoren, Sachbeschädigung, Sabotage oder Diebstahl.
Was ist nicht versichert?
Nicht versicherte Sachen sind z.B. nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Eine gute Gebäudeversicherung beinhaltet auch die Ableitungsrohre außerhalb des Hauses und außerhalb des Grundstück. Wichtig sind natürlich auch die Überspannungsschäden.

Wenn Sie Räume im versicherten Gebäude vermieten und diese nach einem Schadensfall nicht bewohnbar sind, bekommen Sie den Mietausfall nur erstattet, wenn er auch mitversichert ist.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert des Hauses entsprechen, damit im Schadensfall Reparaturen komplett erstattet werden oder bei einer totalen Beschädigung des Hauses (zum Beispiel nach einem Feuer) der Wiederaufbau uneingeschränkt bezahlt wird. Wenn eine Gebäudeversicherung besteht, sollte der Neuwert automatisch/ gleitend angepasst werden, sobald sich der Baupreisindex ändert. Es gibt folgende Möglichkeiten zur Berechnung:
  1. Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen
  2. Gutachten eines vom Versicherer anerkannten Bausachverständigen
  3. Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert. Nur möglich, wenn komplette Unterlagen über die Baukosten vorliegen (auch Eigenleistungen, Einbauten, Anbauten, Architekten- und Statiker Gebühren, Gebühren der Baubehörden)
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Es wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt , d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Abgesehen von den Kosten für eine notwendige Renovierung oder Neubau nach einem Schaden, sind auch weitere Kosten durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Beispielsweise Schadenminderungskosten wie solche für den Feuerwehreinsatz im Brandfall sind genauso durch die Police gedeckt wie Abbruchkosten nach einem Totalschaden.