Privatkunden
Photovoltaikversicherung
Eine Photovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik im Wert von mehreren tausend Euro, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Was ist versichert?
Alle Teile der Photovoltaikanlage insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:
  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss
Sofern vereinbart deckt die Photovoltaikanlagenversicherung auch die Kosten ab, die durch den Ertragsausfall der Anlage entstehen. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Sie sollten zusätzlich den Ertragsausfall Ihrer Photovoltaikanlage mitversichern. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Was ist nicht versichert?
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
  • betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantie
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich der Kosten für die Installation (inkl. Eigenleistungen).
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall.

Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.