Privatkunden
Bauleistungsversicherung
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

Was ist versichert?
Schäden die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehene eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:
  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Was ist nicht versichert?
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Auch nach der Fertigstellung Ihres Haus ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig. Der Abschluss einer Wohngebäude-und Hausratversicherung ist zu empfehlen.

Weiterhin gilt zu beachten, dass Nachbarschaftshilfe am Bau unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig ist.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuchkosten, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.