Privatkunden
Hausratversicherung
Sie fühlen sich in Ihren vier Wänden wohl. Mit viel Liebe und Geld haben Sie es sich schön gemacht. Dabei sind im Laufe der Zeit einige Werte entstanden. Die wollen Sie nun absichern. Dazu brauchen Sie eine Hausratversicherung. Zum Hab und Gut zählen außer dem Mobiliar auch Kleidung, Schmuck, Bargeld und Elektrogeräte.

Was ist versichert?
Versichert ist Ihr kompletter Hausrat: Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Küchenutensilien sowie Lebensmittel. Dazu zählen auch: Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel und Rasenmäher sowie Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen.

Versichert ist dieses gegen Schäden durch: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Raub und Einbruchdiebstahl incl. Vandalismus.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung. Die hilft auch bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau.

Haben Sie ein Fahrrad? Der Diebstahl aus Ihrem eigenen Keller oder eigener Garage ist grundsätzlich mitversichert, wenn es aus einen abgeschlossen Raum gestohlen wurde. Möchten Sie Ihr Fahrrad aber auch außerhalb Ihrer eigenen vier Wände gegen einfachen Diebstahl versichern, benötigen Sie eine zusätzliche Fahrradversicherung.
Was ist nicht versichert?
Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Sie sollten im „Kleingedruckten“ auf einige wichtige Leistungen achten:
Überspannungsschäden und der Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit sind wichtig.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die vereinbarte Versicherungssumme zur Hausratversicherung soll dem Neuwert des gesamten vorhandenen Hausrates entsprechen. Der Neuwert ändert sich im Laufe der Zeit durch Kostensteigerungen und Inflation. Aus diesem Grund wird die Versicherungssumme entsprechend der prozentualen Änderung des Preisindex jedes Jahr angepasst.

Wenn Sie die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart haben, bedeutet dies, dass keine Abzüge im Schadenfall gemacht werden. Der Versicherer akzeptiert damit, dass er die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend ansieht. Voraussetzung für die Gewährung dieser Klausel ist eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche. Diese bewegt sich je nach Versicherer zwischen 650 bis 750 Euro je Quadratmeter.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Es wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt , d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Entschädigung durch die Zahlung der notwendigen Reparaturkosten evtl. zuzügl. Wertminderung ggf. unter Anrechnung von Restwerten. Auch die gesetzliche Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist Bestandteil der Entschädigung.

Für manche Versicherungsleistungen gibt es Entschädigungsgrenzen, z.B. Aufräumkosten oder Hotelkosten etc..