Privathaftpflicht
Wenn Sie einer anderen Personen einen Schaden anrichten, müssen Sie unter Umständen viele Tausend
Euro bezahlen. Denn für den Schaden, den Sie, ihr Partner oder ihr Kind bei anderen angerichtet haben,
sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet.
Was ist versichert?
Die Versicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nicht mit den
Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen oder Anwälte und Gerichte einschalten müssen. Das
übernimmt Ihre Versicherung.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Schlüsselverlust: Wer fremde, private Schlüssel (auch zu
zentralen Schließanlagen) verliert, sollte das bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert haben.
Deliktunfähigkeit bei Kindern: Mitversichert sein sollten Schäden durch minderjährige Kinder bis zu sieben Jahren und durch bis zehn Jahren im Straßenverkehr.
Deliktunfähigkeit bei Kindern: Mitversichert sein sollten Schäden durch minderjährige Kinder bis zu sieben Jahren und durch bis zehn Jahren im Straßenverkehr.
Was ist nicht versichert?
Schäden sind nicht versichert, wenn diese durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursacht worden
sind. Dies muss entweder vertraglich gesondert vereinbart werden oder wird über eine spezielle
Haftpflichtversicherung reguliert.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Einige Versicherer bieten zusätzlich an, gemietete oder geliehene Sache mitzuversichern.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Gemäß dem Tarif können Sie zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen auswählen. Diese sollte
aber nicht geringer als 3 Mio pauschal sein. Bei einigen Zusatzleistungen gibt es Höchstgrenzen
und/oder Selbstbeteiligungen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Ersetzt wird der Zeitwert, also der Wert, den der beschädigte Gegenstand vor dem Schaden hatte. Sollte
eine Reparatur möglich sein, werden Kosten dafür komplett ersetzt.