Tierhalterhaftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten
schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können
schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Kleintiere, wie z.B. Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Als Halter von Hunden und Pferden benötigen eine extra Versicherung.
Kleintiere, wie z.B. Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Als Halter von Hunden und Pferden benötigen eine extra Versicherung.
Was ist versichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden
und für die der Tierhalter haftet. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Zusätzlich versicherbar sind:
- Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
- Welpen
- Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
Was ist nicht versichert?
- Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
- Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen.
Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine
Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung
sinnvoll.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Gemäß dem Tarif können Sie zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen auswählen. Diese sollte
aber nicht geringer als 3 Mio pauschal sein. Bei einigen Zusatzleistungen gibt es Höchstgrenzen
und/oder Selbstbeteiligungen.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu
einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.