Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen
Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung
prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen
des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was ist versichert?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten,
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch
die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter
Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung
Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der
vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung
mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter
wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht
versichert sind beispielsweise
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen
daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln,
je nach individuellem Bedarf. Benötigte, aber nicht zusätzlich vereinbarte Deckungserweiterungen,
bedeuten gefährliche Versicherungslücken.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Zurzeit betragen die
Regeldeckungssummen 3 Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, und 100.000 Euro für
Vermögensschäden. Sofern höhere Deckungssummen benötigt werden, um Ihr betriebliches Risiko zu
versichern, können diese Deckungssummen im Einzelfall individuell angepasst werden.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche verschieden ausfallen.