Privatkunden
KFZ-Versicherung
Fast jeder hat sie, kaum einer kennt sie im Detail: die Kfz-Versicherung. Alle Fahrzeugbesitzer, dessen Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind, haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung und zusätzlich oft eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Doch auch wenn die Kfz-Versicherung einer der meist abgeschlossenen Versicherungsverträge ist, bleibt sie für einen Versicherungslaien oftmals schwer zu durchschauen.

Was ist versichert?
Es wird unterschieden in Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.

Zur KFZ-Haftpflicht:
Als Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers müssen Sie eine Versicherung abschließen, wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen. Ohne Versicherungsschutz wird Ihnen das Fahrzeug nicht zugelassen. Ihre Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie andere Fahrzeuge oder Gegenstände von Dritte beschädigen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Welche Erweiterungen sind möglich?
Zur KFZ-Kaskoversicherung:
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie ist keine Pflichtversicherung. über den Abschluss sollten Sie je nach Wert Ihres Fahrzeuges entscheiden.

Unterschied Vollkasko und Teilkasko:
Die Vollkaskoversicherung ersetzt die selbst verschuldeten Schäden am eigenen PKW.
Die Teilkaskoversicherung sind Beschädigung, Zerstörung, Verlust des Fahrzeugs versichert, etwa bei:
  • Brand, Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Marderbisse oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind z.B. Schäden durch Vorsatz, durch Kernenergie, durch genehmigte Rennen, oder Schäden an beförderten Sachen.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
In der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Außerdem sollten Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung inklusive Folgeschäden erstattet werden. Wichtig ist auch die Erweiterung der Wiildschadenklausel. Dann sind auch Schäden versichert, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt nach dem neuen Pflichtversicherungsgesetz 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Million Euro für Sachschäden. Bedenken Sie, dass bei Personenschäden möglicherweise sogar lebenslange Renten bezahlt werden müssen. Das kann sehr teuer werden. Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal.
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
Zur KFZ-Haftpflicht:
Der Geschädigte hat Anspruch auf den Ersatz der am Fahrzeug entstandenen Schäden. Er kann dabei selbst wählen, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren und sich die Reparatur bezahlen lässt oder ob einer den Schaden von einem Gutachter schätzen und den ermittelten Betrag bar auszahlen lässt. Erstattet werden auch, falls angefallen, die Abschleppkosten vom Unfallort zu einer Fachwerkstatt und die Kosten für einen Mietwagen (in der Regel bis zu zwei Wochen).
Der Versicherer ist grundsätzlich auch verpflichtet, Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen, die dem Geschädigten im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen.

Zur KFZ-Kaskoversicherung:
Hier hat man Anspruch auf den Ersatz der am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden. Kosten für Sachverständige werden von der Kaskoversicherung nur übernommen, wenn der Versicherer den Sachverständigen selbst eingeschaltet oder seiner Einschaltung zugestimmt hat.
Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schaden von der Entschädigung abgezogen.