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Maschinenversicherung
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Was ist versichert?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, z. B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren, Pressen, Scheren, Stanzen, Kompressoren, Pumpen, Öfen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen u. v. m. versichert werden.

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck,
  • Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl
Welche Erweiterungen sind möglich?
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.
Was ist nicht versichert?
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Was ist zusätzlich zu empfehlen?
Es sollte darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!
Welche Leistungen werden im Schadensfall bezahlt?
  • Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
  • Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert des Gerätes unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.